Auf dieser Seite kann online der durchschnittliche Steuersatz und der Grenzsteuersatz für die Einkommensteuer in Deutschland berechnet werden. Außerdem gibt es Infos zu ermäßigten Steuersätzen, Eingangssteuersätzen, Spitzensteuersatz oder persönlichem Steuersatz.
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Tarifzone / (Grenz-) Steuersatz | Grundtarif | Splittingtarif |
---|---|---|
Existenzminimum steuerfrei | Bis 11.604 Euro | Bis 23.208 Euro |
Progressionszonen steigend von 14% | 11.604 Euro | 23.208 Euro |
Spitzen­steuersatz konstant 42% | 66.761 Euro | 133.522 Euro |
Reichensteuer konstant 45% | Ab 277.826 Euro | Ab 555.652 Euro |
Beim Steuersatz kann zwischen dem Grenzsteuersatz bzw. Spitzensteuersatz und dem durchschnittlichen Steuersatz unterschieden werden. Während Grenzsteuersätze die Steuersätze des letzten hinzuverdienten Euro beziffern, werden bei durchschnittlichen Steuersätzen die Steuer und das gesamte zu versteuernde Einkommen in Relation gesetzt. Ergebnisunterschiede ergeben sich zwischen diesen Steuersatzvarianten aufgrund der sogenannten Steuerprogression.
Progressive Steuersätze gibt es etwa bei der Einkommensteuer (Einkommensteuersatz) bzw. der Lohnsteuer und in einer Mischform auch bei der Erbschaftsteuer.
Konstante Steuersätze liegen zum Beispiel bei der Körperschaftsteuer, der Umsatzsteuer, Gewerbesteuer oder Grunderwerbsteuer vor.
Bei der Einkommensteuer fällt für Einkommen bis zum Grundfreibetrag keine Steuer an. Danach steigt der Einkommensteuersatz in 2 Progressionszonen für jeden hinzuverdienten Euro allmählich von 14% (Einstiegssteuersatz) auf bis 42% (Spitzensteuersatz) an. In den beiden folgenden Proportionalzonen bleibt der Steuersatz dann für jeden weiteren verdienten Euro konstant bei 42% bzw. später für sehr hohe Einkommen bei 45% (Reichensteuer). Danach erhöht sich der Einkommensteuersatz nicht mehr.
Wie hoch ist nun mein persönlicher Steuersatz? Der individuelle Steuersatz richtet sich nach dem persönlichen Einkommen und steigt ab dem Grundfreibetrag mit zunehmender Einkommenshöhe kontinuierlich an. Er kann mit Online Rechnern bestimmt werden oder auch in einer Tabelle abgelesen werden.
Jahr | 42% Spitzensteuersatz ab | 45% Reichensteuer ab |
---|---|---|
2024 | 66.761 Euro | 277.826 Euro |
2023 | 62.809 Euro | 277.826 Euro |
2022 | 58.597 Euro | 277.826 Euro |
2021 | 57.918 Euro | 274.613 Euro |
Zu verst.Eink. | Einkommensteuer | Durchschn. Steuersatz | Grenzsteuersatz |
---|---|---|---|
10.000 | 0 | 0,00 % | 0,00 % |
15.000 | 581 | 3,87 % | 20,27 % |
20.000 | 1.759 | 8,80 % | 25,06 % |
25.000 | 3.057 | 12,23 % | 26,87 % |
30.000 | 4.446 | 14,82 % | 28,68 % |
35.000 | 5.925 | 16,93 % | 30,49 % |
40.000 | 7.495 | 18,74 % | 32,30 % |
45.000 | 9.155 | 20,34 % | 34,12 % |
50.000 | 10.906 | 21,81 % | 35,93 % |
55.000 | 12.748 | 23,18 % | 37,74 % |
60.000 | 14.680 | 24,47 % | 39,55 % |
65.000 | 16.703 | 25,70 % | 41,36 % |
70.000 | 18.797 | 26,85 % | 42,00 % |
Der Zuschlagssatz für den Solidaritätszuschlag beträgt grundsätzlich 5,5% der Einkommensteuer. Allerdings gibt es zu Beginn eine Freigrenze für einen Einkommensteuerbereich, in welchem der Zuschlagssatz 0% beträgt. Danach folgt ein Steuerbereich mit erhöhtem Steuersatz, bis die durch die Freigrenze weggefallene Steuer kompensiert ist. Erst danach bleibt der Steuersatz konstant beim Regelzuschlagssatz von 5,5%.
Zeitraum | Freigrenze für ESt.-Bereich | Zuschlagssatz Anfang | Regelzuschlagssatz |
---|---|---|---|
vor 2021 | 0% bis 972 (1.944) Euro | 20% der ESt. | 5,5% der ESt. |
ab 2021 | 0% bis 16.956 (33.912) Euro | 11,9% der ESt. | 5,5% der ESt. |
ab 2023 | 0% bis 17.543 (35.086) Euro | 11,9% der ESt. | 5,5% der ESt. |
ab 2024 | 0% bis 18.130 (36.260) Euro | 11,9% der ESt. | 5,5% der ESt. |
Der Grundfreibetrag liegt in diesem Jahr bei 11.604 Euro. Der Steuersatz entspricht in diesem Bereich damit 0%. Zwischen 11.604 Euro und 66.761 Euro steigt der Einkommenssteuersatz von 14% auf 42%. In der Proportionalzone von 66.761 Euro bis 277.826 Euro liegt der Steuersatz bei 42% und in der Zone danach bei 45%.
Bis zu einem Einkommen von 10.908 Euro fällt in diesem Steuerjahr grudsätzlich keine Steuer an, so dass der Einkommenssteuersatz für diesen Bereich 0% beträgt. Von 10.908 Euro bis 62.809 Euro steigt der Steuersatz von 14% auf 42% an. In der Zone von 62.809 Euro bis 277.826 Euro liegt der Steuersatz durchgehend bei 42%. Ab einem zu versteuerndem Einkommen von 277.826 Euro beträgt der Reichen-Steuersatz dann 45%.
Der ESt-Steuersatz liegt bis zu einem Einkommen von 10.347 Euro in der Regel bei 0 Euro.Im Bereich von 10.347 Euro bis 58.597 Euro steigt er von 14% auf 42%. In der Zone zwischen 58.597 Euro und 277.826 Euro liegt der Steuersatz bei 42% und danach ab 277.826 Euro bei 45%
Ein ermäßigter Steuersatz kommt im Einkommensteuerrecht etwa bei Abfindungen in Betracht. Dieser ermäßgte Besteuerung erfolgt unter den entsprechenden Voraussetzungen des §34 EStG. Nähere Informationen finden Sie unter diesem Link zur sogenannten Fünftelregelung bei Abfindungen. Durch diese Steuerermäßigung sollen Einkünfte, welche für mehrere Jahre in einem Jahr zusammengeballt zufließen, ermäßigt besteuert werden, indem der Progressionseffekt gemildert wird. Für die Steuerberechnung bei Abfindungen kann folgender Abfindungsrechner verwendet werden. Daneben kennt das Einkommensteuerrecht weitere Steuerermäßigungen wie z.B. bei der Lohnsteuerpauschalierung oder der Abgeltungsteuer.
Im deutschen Umsatzsteuerrecht wird unterschieden zwischen dem Regelsteuersatz von 19% und dem ermäßigten Steuersatz von 7%. Daneben sind einige Lieferungen bzw. Leistungen umsatzsteuerbefreit. Die im Bruttopreis enthaltene Umsatzsteuer kann unter Angabe des Umsatzsteuersatzes mit einem MwSt-Rechner ermittelt werden.
Der Steuersatz auf private Kapitaleinkünfte beträgt nach Berücksichtigung des Sparerpauschbetrages grundsätzlich 25%. Hinzukommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Der genaue Steuersatz lässt sich auf dieser Seite zur Versteuerung der Kapitalerträge berechnen.
Mit dem Steuersatzrechner können der Durchschnittliche Steuersatz und der Grenzsteuersatz für die Einkommensteuer oder die Gesamtsteuerbelastung berechnet werden. Der Rechner berücksichtigt auch Progressionseinkünfte, wie etwa das Arbeitslosengeld 1, welche Einfluss auf die Steuersätze haben. Schauen Sie hierzu auf der Seite mit diesem Progressionsvorbehalt-Rechner. Eine Steuersatzänderung kann zudem durch die Anwendung der Fünftelregelung gegeben sein oder durch den ermäßigten Steuersatz nach §34 (3) EStG. Die Steuersätze für das von Ehegatten zusammenaddierte Einkommen können in dieser Splittingtabelle abgelesen werden.
Für die Berechnung der progressiven Steuersätze kann ein Einkommensteuerrechner, ein Lohnsteuerrechner oder Erbschaftsteuerrechner verwendet werden. Für Steuerarten mit linearen Steuersätzen finden Sie hier einen Körperschaftsteuerrechner, Umsatzsteuerrechner, Gewerbesteuerrechner oder Grunderwerbsteuerrechner. Zudem können Sie eine Steuersatz-Tabelle erstellen. Die Ergebnisse der Rechner sind ohne Gewähr.
In zahlreichen Berechnungen wird der Durchschnittliche Steuersatz angegeben. Um den durchschnittlichen Steuersatz zu ermitteln, wird einfach die Steuer durch das Einkommen geteilt. Der durchschnittliche Steuersatz ist bei progressiven Steuersätzen allerdings nicht dazu geeignet, herauszufinden, welche Steuer auf ein zusätzliches Einkommen zu entrichten ist. Denn der Hinzuverdienst wird nicht mit dem durchschnittlichen Steuersatz versteuert, sondern mit einem der Progression entsprechenden höheren Steuersatz.
Beispielrechnung für das Steuerjahr 2022, zu versteuerndes Einkommen: 80.000 Euro
Bis zum Grundfreibetrag in Höhe von 9.984 Euro beträgt die Steuer 0 Euro.
In den Progressionszonen I und II (9.985 Euro - 58.597 Euro) beträgt die Einkommensteuer 15.343 Euro (31,56 %).
Das restliche Einkommen (58.597 Euro - 80.000 Euro) unterliegt dem Spitzensteuersatz. Die Einkommensteuer beträgt hier 8.989 Euro (42%).
Insgesamt ergeben sich demnach 24.332 Euro. Der durchschnittlicher Steuersatz beträgt somit 30,42% und der Grenzsteuersatz 42%.
Einen guten Überblick über die Steuersätze in Abhängigkeit vom zu versteuerndem Einkommen bieten Einkommensteuertabellen, wie Splittingtabellen für Ehegatten oder Grundtabellen für Alleinstehende.