Spitzensteuersätze für 2023, 2024, 2025
Wie hoch ist der Spitzensteuersatz in Deutschland und wer muss ihn ab welchem Einkommen zahlen? Hier lässt sich der Spitzensteuersatz oder Grenzsteuersatz der Einkommensteuer für die Jahre 2023, 2024, 2025 online berechnen.
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Der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer in Deutschland beträgt 42 % und wird in der ersten Proportionalzone des Einkommensteuertarifs angewendet. Er wird in 2025 bei Alleinstehenden für Einkommen im Bereich von *68.430 Euro bis *277.826 Euro angewendet und betrifft in diesem Jahr geschätzte 2,99 Millionen Steuerpflichtige. Für das gemeinsame Einkommen von Verheirateten oder Lebenspartnern gelten die doppelten Einkommensgrenzen. Der Höchststeuersatz (Reichensteuer) in der Proportionalzone II des Einkommentsteuertarifs liegt noch höher und beträgt 45% (bzw. 47,48% inklusive Solidaritätszuschlag).
Grundtabelle 2025
Zu verst.Eink. | Einkommensteuer | Durchschn. Steuersatz | Grenzsteuersatz |
---|---|---|---|
12.500 | 59 | 0,47 % | 14,78 % |
20.000 | 1.642 | 8,21 % | 24,88 % |
27.500 | 3.607 | 13,12 % | 27,53 % |
35.000 | 5.772 | 16,49 % | 30,18 % |
42.500 | 8.135 | 19,14 % | 32,83 % |
50.000 | 10.697 | 21,39 % | 35,48 % |
57.500 | 13.457 | 23,40 % | 38,14 % |
65.000 | 16.417 | 25,26 % | 40,79 % |
Wie wird die Einkommensteuer mit Spitzensteuersatz berechnet?
Der Spitzensteuersatz sowie der Höchststeuersatz (Reichensteuer) sind Grenzsteuersätze. Das bedeutet, dass sie nur auf den Teil des Einkommens angewendet werden, der über bestimmten Schwellenwerten liegt. Der Spitzensteuersatz greift im Jahr 2025 für Alleinstehende ab einem Einkommen von *68.430 Euro die Reichensteuer ab *277.826 Euro. Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass der durchschnittliche Steuersatz aufgrund der Steuerprogression deutlich niedriger ist. Das liegt an folgender Berechnungsweise:
Eingangssteuersatz: Der Eingangssteuersatz beträgt 14 % und wird auf Einkommen angewendet, das den Grundfreibetrag überschreitet. Im Jahr 2025 liegt dieser Freibetrag bei *12.084 Euro.
Steuerprogression: Der Steuersatz steigt von 14 % kontinuierlich an und erreicht bei einem Einkommen von *68.430 Euro den Spitzensteuersatz von 42 %. In dieser ersten Proportionalzone bleibt der Steuersatz bis zu einem Einkommen von *277.826 Euro konstant bei 42 %.
Reichensteuersatz: Der höchste Steuersatz von 45 % wird auf Einkommen angewendet, das über *277.826 Euro liegt.
Rechenbeispiel für das Steuerjahr 2022
Zu versteuerndes Einkommen: 70.000 Euro
Grundfreibetrag: 9.984 Euro ? Keine Einkommensteuer
Progressionszonen I und II (9.985 Euro - 68.430 Euro): Einkommensteuer: 15.423,00 Euro (32,18 %)
Spitzensteuersatz (68.430 Euro - 70.000 Euro): Einkommensteuer: 4.709 Euro (42 %)
Gesamte Steuerbelastung: Einkommensteuer: 20.132,00 Euro, durchschnittlicher Steuersatz: 28,76 %
Zusätzlich zu diesen Steuersätzen erhöhen sich die Abgaben durch den Solidaritätszuschlag (5,5 % der Einkommensteuer) und, falls zutreffend, durch die Kirchensteuer (8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 % der Einkommensteuer).
Mit dem Einkommensteuer-Rechner lassen sich die Steuersätze für die Einkommensteuer und die Gesamtsteuerbelastung individuell berechnen. Es werden bei Bedarf auch Einkünfte unter Progressionsvorbehalt (ALG1, KrankenGeld, Kurzarbeitergeld ...) berücksichtigt, welche die Steuersätze ändern können. Zudem kann eine Spitzensteuersatz-Tabelle erstellt werden. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Ergebnisse erfolgt nicht.
Alternativ zu dem Steuerrechner auf dieser Seite können die individuellen Spitzensteuersätze als Grenzsteuersätze in Einkommensteuertabellen aufgelistet werden. Verheiratete können hierzu diese kostenlose Splittingtabelle nutzen, während Alleinstehende als Steuertabelle online die Grundtabelle verwenden können.
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Spitzensteuersätze in anderen Steuerarten
Die Lohnsteuer ist nur eine andere Form der Einkommensteuer welche vom Arbeitgeber zu entrichten ist. Es gelten daher die entprechenden Spitzensteuersätze der Einkommensteuer.
Für die Steuersätze bei der Gewerbesteuer bei Gewerbetreibenden und Kapitalgesellschaften sind die Gemeinden zuständig, welche die so genannten Gewerbesteuer-Hebesätze festlegen. Diese liegen in der Regel bei ca. 400%, was einem Gewerbesteuersatz von 14% entspricht. Der höchste Hebesatz für die Gewerbesteuer wird im Eifeldorf Dierfeld mit 900 Prozent festgesetzt, was einem Gewerbesteuersatz von 31,5% entspricht. Um die Durchschnittssteuersätze bei der Gewerbesteuer zu ermitteln, müssen eventuelle Freibeträge und die Anrechnung auf die Einkommensteuer bei natürlichen Personen berücksichtigt werden. Zur genauen Berechnung lässt sie hier die Gewerbesteuer berechnen.
Kapitalgesellschaften zahlen zusätzlich die Körperschaftsteuer von 15% und den Solidaitätzuschlag. Auf der folgenden Seite können Sie hierzu die Körperschaftsteuer berechnen.
Bei der Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer liegen die Spitzensteuersätze bei 30% in der Steuerklasse 1, bei 43% in der Steuerklasse 2 und 50% in der Steuerklasse 3. Auf der folgenden Seite lässt sich die Erbschaftsteuer berechnen.
Zu erwähnen sind noch die höchsten Steuersätze bei der Umsatzsteuer (19%) und bei der Grunderwerbsteuer (6,5% in einigen Bundesländern). Hier können Sie die Grunderwerbsteuer berechnen.
Worin unterscheiden sich Spitzensteuersatz und Reichensteuer?
Der Spitzensteuersatz beträgt 42 % und gilt für den Einkommensbereich von *68.430 Euro bis *277.826 Euro. Die Reichensteuer ist ein erhöhter Steuersatz von 45 % für Einkommen über *277.826 Euro.
Wo liegt der Spitzensteuersatz 2025?
Der Grundfreibetrag in 2025 liegt bei *12.084 Euro. Der Spitzensteuersatz in diesem Jahr beträgt in der Zone von *68.430 Euro bis *277.826 Euro 42%. Erst ab einem Einkommen in Höhe von *277.826 Euro beträgt der Höchststeuersatz dann 45% für jeden weiteren Euro. Infos über die Spitzensteuersätze finden Sie auch auf der Seite Einkommensteuerrechner.com.de/ Steuersatz.php.
(Grenz-)Steuersätze 2025
Tarifzonen / Grenzsteuersatz | Grundtarif | Splittingtarif |
---|---|---|
Existenzminimum 0% | Bis *12.084 Euro | Bis *24.168 Euro |
Progressionszonen 14% |
*12.084 Euro |
*24.168 Euro |
Spitzen­steuersatz 42% | *68.430 Euro |
*136.860 Euro |
Reichensteuer 45% | Ab *277.826 Euro | Ab *555.652 Euro |
Wo liegt der Spitzensteuersatz 2024?
Bis zum Grundfreibetrag von *11.784 Euro fällt in der Regel keine Einkommensteuer an. Danach steigt der Einkommensteuersatz von 14% bis zum Spitzensteuersatz auf 42%. Dieser Steuersatz der ersten Proportionzone liegt in 2024 im Einkommensbereich von 66.761 Euro bis 277.826 Euro und beträgt 42%. Der Steuersatz für die Reichensteuer im Einkommensbereich ab 277.826 Euro beträgt auch in 2024 45%. Zu berücksichtigen sind ebenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Im Falle des Ehegattensplitting verdoppeln sich die Einkommensgrenzen entsprechend.
(Grenz-)Steuersätze 2024
Tarifzonen / Grenzsteuersatz | Grundtarif | Splittingtarif |
---|---|---|
Existenzminimum 0% | Bis *11.784 Euro | Bis *23.568 Euro |
Progressionszonen 14% |
*11.784 Euro |
*23.568 Euro |
Spitzen­steuersatz 42% | 66.761 Euro |
133.522 Euro |
Reichensteuer 45% | Ab 277.826 Euro | Ab 555.652 Euro |
Wo liegt der Spitzensteuersatz 2023?
Der Grundfreibetrag liegt in diesem Jahr bei 10.908 Euro. Danach steigt der Einkommensteuersatz in der Progressionzone bis 62.809 Euro kontinuierlich von 14% bis auf 42%. Der Spitzensteuersatz von 42% findet im Steuerjahr 2023 Anwendung für Einkommen ab 62.809 Euro. Ab einer Einkommenshöhe von 277.826 Euro liegt der Reichensteuersatz bei 45%. Für zusamenveranlagte Ehegatten verdoppeln sich die Einkommensbeträge.
(Grenz-)Steuersätze 2023
Tarifzonen / Grenzsteuersatz | Grundtarif | Splittingtarif |
---|---|---|
Existenzminimum 0% | Bis 10.908 Euro | Bis 21.816 Euro |
Progressionszonen 14% |
10.908 Euro |
21.816 Euro |
Spitzen­steuersatz 42% | 62.809 Euro |
125.618 Euro |
Reichensteuer 45% | Ab 277.826 Euro | Ab 555.652 Euro |
Wie wirkt sich der Grundfreibetrag auf den Spitzensteuersatz aus?
Das Einkommen bis zum Grundfreibetrag bleibt auch für Besserverdiener steuerfrei. Erst Einkommen, das den Grundfreibetrag überschreitet, wird besteuert.
Wie hoch ist der Solidaritätszuschlag auf den Spitzensteuersatz?
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der festgesetzten Einkommensteuer, was den Steuersatz effektiv erhöht. Für geringere Einkommen gibt es zum Soli eine Freigrenze, welche dazu fürht, dass von Geringverdienern kein Soli zu entrichten ist
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