Reichensteuer in Deutschland

Wie hoch ist der Reichensteuersatz als Höchststeuersatz in Deutschland für 2024 bzw. 2025 und ab welchem Einkommen wird die Reichensteuer gezahlt?


Reichensteuersatz-Tabelle berechnen
 
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Die Reichensteuer in Deutschland bezieht sich auf den Höchststeuersatz von 45 % bei der Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer. Im Jahr 2025 beginnt der Reichensteuersatz bei einem zu versteuernden Einkommen von vorauss. 277.826 Euro (2024: 277.826 Euro). Für zusammenveranlagte Ehegatten verdoppelt sich dieser Betrag. Sie wurde im Steuerjahr 2007 eingeführt und gilt seit 2008 auch für Gewinneinkünfte von Gewerbetreibenden, Freiberuflern sowie Land- und Forstwirten im Bereich der Einkommensteuer. Die Reichensteuer ist keine zusätzliche Steuer, sondern bezeichnet den höchsten Steuersatz innerhalb des deutschen Einkommensteuersystems. Wegen der Höhe Einkommen und der damit festgesetzten Einkommensteuer fällt zusätzlich der volle Solidaritätszuschlag (5,5% der ESt) an.

Reichensteuer
   

Wie wird die Reichensteuer ermittelt?

Der Höchsteuersatz von 45 % ist ein Grenzsteuersatz, der nur auf den Teil des Einkommens angewendet wird, der diese Schwelle überschreitet. So ist unter anderem der Bereich des Einkommens bis zum Grundfreibetrag (gepl. 12.084 Euro in 2025 und gepl. 11.784 Euro in 2024) zu berücksichtigen, in welchem keine Steuer anfällt. Danach steigt der Einkommensteuersatz in 2025 allmählich von 14% bis zum Steuersatz von 42% für jeden verdienten Euro bis zum Einkommen von vsl. 68.430 Euro stetig an. In der 1. Proportionalzone bleibt der Steuersatz danach zunächst konstant bei 42%, bis er ab geplanten 277.826 Euro zur Reichensteuer auf 45% steigt. Auf dieser Seite lassen sich online Steuertabellen mit Berechnung der Steuersätze erstellen. Wenn der Grenzsteuersatz für die ESt. in der Tabelle 45% beträgt, befindet sich das zu versteuernde Einkommen oberhalb der Reichensteuer-Grenze.



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Ab wann zahlt man Reichensteuer?

Mit der Reichensteuer also dem Steuersatz von 45 % wird jeder Euro ab dem Einkommen von voraussichtl. 277.826 Euro in 2025 und 277.826 Euro in 2024 versteuert. Auch der Steuersatz von 45% für die Reichensteuer ist nur ein Grenzsteuersatz und bezieht sich lediglich auf die Steuer in dem entsprechenden Einkommensintervall. Der durchschnittliche Steuersatz ist somit immer niedriger. Zur Berechnung können Sie als Tabelle z.B. Grundtabelle auswählen und den Grenzsteuersatz sowie den durchschnittl. Steuersatz für die Einkommensteuer ablesen. Im Bereich oberhalb von geplanten 277.826 Euro wird als Ergebnis für 2025 der Grenzsteuersatz von 45% sowie ein niedrigerer durchschnitll. Steuersatz angezeigt. Die Ergebnisse erfolgen ohne Gewähr.

Spitzensteuersatz und Reichensteuer Einzelveranlagung
Jahr Spitzensteuersatz 42% ab Reichensteuer 45% ab
2025*68.430 Euro*277.826 Euro
202466.761 Euro 277.826 Euro
202362.809 Euro 277.826 Euro
202258.597 Euro 277.826 Euro
Mit * gekennzeichnete Werte sind vorläufig.
Spitzensteuersatz und Reichensteuer Zusammenveranlagung
Jahr Spitzensteuersatz 42% ab Reichensteuer 45% ab
2025*136.860 Euro *555.652 Euro
2024 133.522 Euro 555.652 Euro
2023 125.618 Euro555.652 Euro
2022 117.194 Euro555.652 Euro
Mit * gekennzeichnete Werte sind vorläufig.
   

Wer zahlt die Reichensteuer?

Die Reichensteuer zahlen alle natürliche Personen mit einem zu versteuernden Einkommen von über voraussichtl. 277.826 Euro in 2025 bzw. 277.826 Euro in 2024. Bei Verheirateten verdoppelt sich der Betrag. Zu dem betroffenen Personenkreis können somit Arbeitnehmer mit einem sehr hohen Einkommen sowie Selbständige wie Freiberufler oder Gewerbetreibende und auch Land- und Forstwirte zählen. Aber auch Gesellschafter einer OHG oder KG mit sehr hohem z. v. Einkommen oder Personen mit sehr hohen Vermietungseinkünften können unter die Reichensteuer fallen. Kapitalgesellschaften, wie eine GmbH oder AG, zahlen keine Reichensteuer sondern Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.

   

Wie unterscheidet sich die Reichensteuer vom Spitzensteuersatz?

Der Spitzensteuersatz von 42 % gilt in 2025 für Einkommen von geplanten 68.430 Euro bis voraussichtl. 277.826 Euro, während die Reichensteuer ab diesem Einkommen greift und 45 % beträgt. Beim Spitzensteuersatz gibt es außerdem Bereiche, bei denen noch nicht der volle Soli zu zahlen ist.

   

Wie wirkt sich der Grundfreibetrag auf die Reichensteuer aus?

Der Grundfreibetrag bleibt auch für Steuerpflichtige, die Reichensteuer zahlen, steuerfrei, sodass die Reichensteuer nur auf das Einkommen oberhalb der Reichensteuer-Grenze angewendet wird. Das Einkommen unterhalb der Reichensteuergrenze wird somit mit einem niedrigeren Steuersatz besteuert.

   

Kann die Kirchensteuer bei der Reichensteuer abgezogen werden?

Ja, die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe abgezogen werden. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Kappungsantrag für die Kirchensteuer zu stellen.

   

Wird das gesamte Einkommen oberhalb der Reichensteuergrenze mit 45% besteuert?

Nein, wenn das gesamte Einkommen mit 45% besteuert werden würde, müsste jeder einzelne Euro mit 45% besteuert werden. Aber auch bei bei einer Besteuerung mit der Reichensteuer werden die Einkommensbereiche unterhalb der Reichensteuer-Schwelle mit einem niedrigeren Steuersatz besteuert. Das Einkommen bis zum Grundfreibetrag (2025: voraussichtl. 12.084 Euro) etwa, wird zumeist überhaupt nicht besteuert. Der durchschnitll. Steuersatz auf das gesamte Einkommen bleibt aus diesem Grunde immer geringer als der Reichensteuersatz von 45%.

   

Welche zusätzlichen Steuern sind bei der Reichensteuer zu berücksichtigen?

Auch im Einkommensbereich des Höchststeuersatzes sind zusätzlich der Solidaritätszuschlag (5,5% der Einkommensteuer) und gegebenenfalls die Kirchensteuer (8% oder 9% der Einkommensteuer) als Zuschlagsteuern zu berücksichtigen. Die Kirchensteuer ist als Sonderausgabe wieder abugsfähig. Darüber hinaus ist auch ein Kappungsantrag für die KiSt. möglich. Die Grenzsteuersätze im Vergleich zu den durchschnittlichen Steuersätzen für die Gesamtsateuerlast lassen sich auf dieser Seite auch für 2025 online nachrechnen. Die Ergebnisse erfolgen ohne Gewähr.

   

Weitere Links

Um die durchschnittlichen Steuersätze im Bereich der Reichensteuer zu berechnen, kann der Reichensteuer-Rechner oder der Einkommensteuer-Rechner unter Einkommensteuerrechner.com.de verwendet werden. Unter folgendem Link finden Sie interessante Infos zur Reichensteuer bei Wikipedia.


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Reichensteuer-Haftungsausschluss