Grenzsteuersatz
Hier gib es einen Überblick über den Grenzsteuersatz und wie er das Einkommen beeinflusst. Zusätzlich können Online Berechnungen für 2023, 2024oder 2025 durchgeführt werden
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Der Grenzsteuersatz (GStS) ist der Steuersatz, der für den zuletzt hinzuverdienten Euro angewendet wird und bei der Einkommensteuer in Deutschland stets höher als der Durchschnittssteuersatz ist. Dieser höhere Grenzsteuersatz spielt eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, eine Steuerberechnung für zusätzliches Einkommen vorzunehmen. Eine Grenzsteuersatz Tabelle kann zur Veranschaulichung hilfreich sein.
Welche Grenzsteuersatz-Bereiche gibt es bei der Einkommensteuer?
Tarifzone / Grenzsteuersatz | Grundtarif | Splittingtarif |
---|---|---|
Existenzminimum 0% | Bis *12.084 Euro | Bis *24.168 Euro |
Progressionszonen 14% |
*12.084 Euro |
*24.168 Euro |
Spitzensteuersatz 42% | *68.430 Euro |
*136.860 Euro |
Reichensteuer 45% | Ab *277.826 Euro | Ab *555.652 Euro |
Tarifzone / Grenzsteuersatz | Grundtarif | Splittingtarif |
---|---|---|
Existenzminimum 0% | Bis *11.784 Euro | Bis *23.568 Euro |
Progressionszonen 14% |
*11.784 Euro |
*23.568 Euro |
Spitzensteuersatz 42% | 66.761 Euro |
133.522 Euro |
Reichensteuer 45% | Ab 277.826 Euro | Ab 555.652 Euro |
Der Einkommensteuertarif in Deutschland ist in den mittleren Zonen progressiv ausgestaltet. Bis zum Grundfreibetrag fällt in der Regel keine Steuer an. Der Grenzsteuersatz beträgt in diesem Bereich daher 0%. Von da an steigt der Grenzsteuersatz mit einem Eingangssteuersatz von 14% bis auf 42%. Im oberen Einkommensbereich befinden sich zwei Zonen, in denen der Steuersatz konstant bleibt. Diese Proportionalzonen fangen in 2025 für Einzelveranlagte bei *68.430 Euro (42% Spitzensteuersatz) und bei der Reichensteuer ab *277.826 Euro (45%) an. Weitere Infos zum Spitzensteuersatz von 42% finden Sie auf der entsprechenden Unterseite. Werden neben der Einkommensteuer auch der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer (9% der ESt) berücksichtigt, liegt der diesbezügliche Grenzsteuersatz für die Reichensteuer bei ca. 51,75%, wobei die gezahlte Kirchensteuer allerdings als Sonderausgabe von der Steuer abzugsfähig ist. Der Grenzsteuersatz kann sich bei zusätzlichen Einkünften unter Progressionsvorbehalt oder auch bei außerordentlichen Einkünften entsprechend der Fünftelregelung ändern. Weitere Infos gibt es auch auf Fuenftelregelung.info.
Jahr | Spitzensteuersatz 42% ab | Reichensteuer 45% ab |
---|---|---|
2025 | *68.430 Euro | *277.826 Euro |
2024 | 66.761 Euro | 277.826 Euro |
2023 | 62.809 Euro | 277.826 Euro |
2022 | 58.597 Euro | 277.826 Euro |
Jahr | Spitzensteuersatz 42% ab | Reichensteuer 45% ab |
---|---|---|
2025 | *136.860 Euro | *555.652 Euro |
2024 | 133.522 Euro | 555.652 Euro |
2023 | 125.618 Euro | 555.652 Euro |
2022 | 117.194 Euro | 555.652 Euro |
Grenzsteuersatz für Solidaritätszuschlag auf Einkommensteuer
Steuerjahr | Freigrenze bis ESt. | Steuersatz Start | Regelsteuersatz |
---|---|---|---|
vor 2021 | 0% bis 972 (1.944) Euro ESt. | 20% der ESt. | 5,5% der ESt. |
ab 2021 | 0% bis 16.956 (33.912) Euro ESt. | 11,9% der ESt. | 5,5% der ESt. |
ab 2023 | 0% bis 17.543 (35.086) Euro ESt. | 11,9% der ESt. | 5,5% der ESt. |
ab 2024 | 0% bis 18.130 (36.260) Euro ESt. | 11,9% der ESt. | 5,5% der ESt. |
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Grundtabelle 2025
Zu verst.Eink. | Einkommensteuer | Durchschn. Steuersatz | Grenzsteuersatz |
---|---|---|---|
10.000 | 0 | 0,00 % | 0,00 % |
15.000 | 487 | 3,25 % | 19,44 % |
20.000 | 1.642 | 8,21 % | 24,88 % |
25.000 | 2.930 | 11,72 % | 26,65 % |
30.000 | 4.307 | 14,36 % | 28,41 % |
35.000 | 5.772 | 16,49 % | 30,18 % |
40.000 | 7.325 | 18,31 % | 31,95 % |
45.000 | 8.967 | 19,93 % | 33,72 % |
50.000 | 10.697 | 21,39 % | 35,48 % |
55.000 | 12.515 | 22,75 % | 37,25 % |
60.000 | 14.422 | 24,04 % | 39,02 % |
65.000 | 16.417 | 25,26 % | 40,79 % |
70.000 | 18.496 | 26,42 % | 42,00 % |
Wie hoch ist der Grenzsteuersatz 2025?
Übersicht zu den ESt-Grenzsteuersätzen 2025:
1) bis *12.084 Euro: Grenzsteuersatz 0%
2) über *12.084 Euro bis *68.430 Euro: von 14% auf 42% steigender Grenzsteuersatz
3) mehr als *68.430 Euro bis *277.826 Euro: Grenzsteuersatz 42%
4) ab *277.826 Euro: Grenzsteuersatz 45%
Verdoppelung der Einkommensbeträge bei zusammenveranlagten Ehegatten. Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Wie hoch ist der Grenzsteuersatz 2024?
Übersicht zu den ESt-Grenzsteuersätzen 2024:
1) bis *11.784 Euro: Grenzsteuersatz 0%
2) von *11.784 Euro bis 66.761 Euro: von 14% auf 42% steigender Grenzsteuersatz
3) von 66.761 Euro bis 277.826 Euro: Grenzsteuersatz 42%
4) ab 277.826 Euro: Grenzsteuersatz 45%
Bei zusammenveranlagten Ehegatten Verdoppelung der Einkommensbeträge. Kirchensteuer und der Soli sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Wie hoch ist der Grenzsteuersatz 2023?
Übersicht zu den ESt-Grenzsteuersätzen 2023:
1) bis 10.908 Euro: Grenzsteuersatz 0%
2) von 10.908 Euro bis 62.809 Euro: von 14% auf 42% steigender Grenzsteuersatz
3) von 62.809 Euro bis 277.826 Euro: Grenzsteuersatz 42%
4) ab 277.826 Euro: Grenzsteuersatz 45%
Für zusammenveranlagten Ehegatten kommt es zu einer Verdoppelung der Einkommensbeträge. Ebenfalls zu berücksichtigen sind Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag.
Wie hoch ist der Grenzsteuersatz 2022?
Die Grenzsteuersätze 2022 für die Einkommensteuer stellen sich innnerhalb der genannten Einkommensstufen folgendermaßen dar.
1) bis 10.347 Euro: Grenzsteuersatz 0%
2) von 10.347 Euro bis 58.597 Euro: von 14% auf 42% steigender Grenzsteuersatz
3) von 58.597 Euro bis 277.826 Euro: Grenzsteuersatz 42%
4) ab 277.826 Euro: Grenzsteuersatz 45%
Bei der Zusammenveranlagung verdoppeln sich die Einkommensbeträge entsprechend. Zu berücksichtigen sind gegebenenfalls außerdem die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag.
Welche Grenzsteuersatz-Werte werden hier online berechnet?
Auf dieser Seite lassen sich für 2025 und früher der Grenzsteuersatz und die Einkommensteuer berechnen. Ebenso kann der durchschnittliche Steuersatz für einen beliebigen Hinzuverdienst ermittelt werden. Die Grenzsteuersätze werden sowohl auf die Einkomensteuer als auch auf die gesamte Steuerlast (inkl. KiSt. und Solz.) in einer Grenzsteuersatz-Tabelle berechnet. Dabei wird auch die Tarifzone angezeigt. die möglichen Werte sind: (G)rundfreibetrag, (P)rogressivzone, (S)pitzensteuersatz und ((R)eichensteuer. Außerdem werden der Steuersatz für den Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuer sowie der daraus abgeleitete Grenzsteuersatz dargestellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Berechnungsergebnisse erfolgt nicht. Die Grenzsteuersätze lassen sich außerdem in folgender Einkommensteuertabelle sowohl für die Grundtabelle als auch für die Splittingtabelle kostenlos berechnen.
Falls die Auswirkungen einer Gehaltserhöhung auf den Nettolohn berechnet werden sollen, so sind ebenfalls die veränderten Sozialversicherungbeiträge zu berücksichtigen.
Wann ist die Grenzsteuerbelastung informativer?
Die Grenzsteuerbelastung hat den Vorteil gegenüber dem durchschnittlichen Steuersatz, dass hierdurch Auskunft über die Besteuerung des Hinzuverdienstes gibt.
Beispiel für 2025: Bis zu einem zu versteuerndem Einkommen von *12.084 Euro beträgt die Steuer wegen des Grundfreibetrages 0 Euro. Steigt das zu versteuernde Einkommen um 100 Euro, so beträgt die Steuer 14 Euro. Der durchschnittliche Steuersatz beträgt dann 0,15% (14 Euro / (*12.084 Euro+100 Euro) * 100). Nur die Einkommenserhöhung von 100 Euro wird bei diesem Einkommen mit 14 Euro - also 14% (Grenzsteuersatz auf die letzten 100 Euro) - versteuert. Hier besteht also ein großer Unterschied zwischen durchschnittlichem Steuersatz und Grenzsteuersatz.
Falls die Besteuerung eines Hinzuverdienstes beurteilt werden soll, ist bei progressiven Steuersätzen grundsätzlich eher der Grenzsteuersatz hilfreich als der durchschnittliche Steuersatz.
Wie beeinflusst der Grenzsteuersatz die Möglichkeit, Steuern zu sparen?
Der Grenzsteuersatz spielt eine wichtige Rolle bei der Einschätzung, wie viel Steuern durch steuersparende Maßnahmen wie Sonderausgaben, Werbungskosten oder Investitionen gespart werden können. Da der Grenzsteuersatz auf den zuletzt verdienten Euro angewendet wird, gilt die Regel: Je höher der Grenzsteuersatz ist, desto mehr lässt sich mit jeder steuermindernden Maßnahme sparen.
Beispiel: Der Steuerpflichtige A kann ein Fachbuch im Wert von 100 Euro von der Steuer absetzen. Sein zu versteuerndes Einkommen liegt im Bereich des Grenzsteuersatzes von 42% (Spitzensteuersatz). Durch die Reduzierung des Einkommens um 100 Euro spart er somit 42 Euro.
Das zu versteuernde Einkommen von B liegt unter dem Grundfreibetrag: Der Grenzsteuersatz beträgt hier 0%. B kann also keine Steuer sparen. Läge das zu versteuernde Einkommen um 100 Euro über dem Grundfreibetrag, könnte er immerhin 14 Eruo (Eingangssteuersatz 14%) sparen, wenn er das Buch absetzt.
Beispiel für den (Grenz-)Steuersatz bei zusätzlichen Einkünften
Der Grenzsteuersatz spielt auch bei Gehaltserhöhungen, Einmalzahlungen oder zusätzlichen Einkünften eine wichtige Rolle. Er zeigt an, wie das Zusatzeinkommen besteuert wird und was vom Hinzuverdienst übrig bleibt. Er ist daher bei Steueroptimierungen im Bereich der Einkommensteuer in der Regel aussagekräftiger als der Durchschnittssteuersatz. Schauen Sie sich zur Veranschaulichung im Einkommensteuerrechner den Ø-Steuersatz auf den Hinzuverdienst an und vergleichen Sie ihn mit dem Ø-Steuersatz auf das Gesamteinkommen. In der Beispielrechnung in folgender Tabelle beträgt der Ø-Steuersatz für die ESt 28,8% und liegt zwischen dem Grenzsteuersatz für Einkommen von 30.000 Euro und 31.000 Euro. Die Durchschnittssteuersätze für die beiden zuletzt genannten Einkommen liegen hingegen nur bei 14,71 % und 15,16 %. Sie sind somit zur Abschätzung des Nettohinzuverdienstes ungeeignet.
Beispiel: Grenzsteuersatz Hinzuverdienst 2024
Eingaben und Ergebnisse | Berechnung 1 | Berechnung 2 | Hinzuverdienst |
---|---|---|---|
Einkommen | 30.000,00 | 31.000,00 | 1.000,00 |
Einkommensteuer | 4.412,00 | 4.700,00 | 288,00 |
Solidaritätszuschlag | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Kirchensteuer | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Steuer gesamt | 4.412,00 | 4.700,00 | 288,00 |
Verbleibender Nettobetrag | 25.588,00 | 26.300,00 | 712,00 |
Ø Steuersatz ESt. | 14,71 % | 15,16 % | 28,80 % |
Grenzsteuersatz ESt. | 28,68 % | 29,04 % | 29,04 % |
Ø Steuersatz Gesamt | 14,71 % | 15,16 % | 28,80 % |
Grenzsteuersatz Gesamt | 28,68 % | 29,04 % | 29,04 % |
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