Hier kann der Grenzsteuersatz online für die Einkommensteuer in 2022 oder 2021 berechnet werden.
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Der Grenzsteuersatz ist gewissermaßen der Steuersatz, welcher für die Steuerberechnung des letzten hinzuverdienten Euro verwendet wird. Der Grenzsteuersatz ist daher insbesondere dann wichtig, wenn die Steuer auf einen Hinzuverdienst berechnet werden soll. Grenzsteuersätze unterscheiden sich bei der Einkommensteuer in Deutschland von den durchschnittlichen Steuersätzen. Hier kann eine Grenzsteuersatz Tabelle berechnet werden.
Tarifzone / Grenzsteuersatz | Grundtarif | Splittingtarif |
---|---|---|
Existenzminimum 0% | Bis (gepl. 10.347 Euro) 9.984 Euro | Bis (gepl. 20.694 Euro) 19.968 Euro |
Progressionszonen 14% | (gepl. 10.347 Euro) 9.984 Euro | (gepl. 20.694 Euro) 19.968 Euro |
Spitzen­steuersatz 42% | 58.597 Euro | 117.194 Euro |
Reichensteuer 45% | Ab 277.826 Euro | Ab 555.652 Euro |
Der Einkommensteuertarif in Deutschland ist in den mittleren Zonen progressiv ausgestaltet. Bis zum Grundfreibetrag fällt in der Regel keine Steuer an. Der Grenzsteuersatz beträgt in diesem Bereich daher 0%. Von da an steigt der Grenzsteuersatz mit einem Eingangssteuersatz von 14% bis auf 42%. Im oberen Einkommensbereich befinden sich zwei Zonen, in denen der Steuersatz konstant bleibt. Diese Proportionalzonen fangen in 2022 für Einzelveranlagte bei 58.597 Euro (42% Spitzensteuersatz) und bei der Reichensteuer ab 277.826 Euro (45%) an. Weitere Infos zum Spitzensteuersatz von 42% finden Sie auf der Unterseite Spitzensteuersatz.php. Werden neben der Einkommensteuer auch der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer (9% der ESt) berücksichtigt, liegt der diesbezügliche Grenzsteuersatz für die Reichensteuer bei ca. 51,75%, wobei die gezahlte Kirchensteuer allerdings als Sonderausgabe von der Steuer abzugsfähig ist. Der Grenzsteuersatz kann sich bei zusätzlichen Einkünften unter Progressionsvorbehalt oder auch bei außerordentlichen Einkünften entsprechend der Fünftelregelung ändern. Weitere Infos gibt es auch auf Fuenftelregelung.info.
Spitzensteuersatz und Reichensteuer EinzelveranlagungJahr | Spitzensteuersatz 42% ab | Reichensteuer 45% ab |
---|---|---|
2022 | 58.597 Euro | 277.826 Euro |
2021 | 57.918 Euro | 274.613 Euro |
2020 | 57.052 Euro | 270.501 Euro |
2019 | 55.961 Euro | 265.327 Euro |
Jahr | Spitzensteuersatz 42% ab | Reichensteuer 45% ab |
---|---|---|
2022 | 117.194 Euro | 555.652 Euro |
2021 | 115.836 Euro | 549.226 Euro |
2020 | 114.104 Euro | 541.002 Euro |
2019 | 111.922 Euro | 530.654 Euro |
Steuerjahr | Freigrenze bis ESt. | Steuersatz Start | Regelsteuersatz |
---|---|---|---|
vor 2021 | 0% bis 972 (1.944) Euro ESt. | 20% der ESt. | 5,5% der ESt. |
ab 2021 | 0% bis 16.956 (33.912) Euro ESt. | 11,9% der ESt. | 5,5% der ESt. |
Zu verst.Eink. | Einkommensteuer | Durchschn. Steuersatz | Grenzsteuersatz |
---|---|---|---|
7.500 | 0 | 0,00 % | 0,00 % |
12.500 | 416 | 3,33 % | 19,08 % |
17.500 | 1.568 | 8,96 % | 25,03 % |
22.500 | 2.872 | 12,76 % | 27,10 % |
27.500 | 4.278 | 15,56 % | 29,16 % |
32.500 | 5.788 | 17,81 % | 31,23 % |
37.500 | 7.401 | 19,74 % | 33,29 % |
42.500 | 9.117 | 21,45 % | 35,35 % |
47.500 | 10.936 | 23,02 % | 37,42 % |
52.500 | 12.859 | 24,49 % | 39,48 % |
57.500 | 14.884 | 25,89 % | 41,55 % |
Die Grenzsteuersätze 2019 für die Einkommensteuer stellen sich innnerhalb der genannten Einkommensstufen folgendermaßen dar.
1) bis 9.168 Euro: Grenzsteuersatz 0%
2) von 9.168 Euro bis 55.961 Euro: von 14% auf 42% steigender Grenzsteuersatz
3) von 55.961 Euro bis 265.327 Euro: Grenzsteuersatz 42%
4) ab 265.327 Euro: Grenzsteuersatz 45%
Bei der Zusammenveranlagung verdoppeln sich die Einkommensbeträge entsprechend. Zu berücksichtigen sind gegebenenfalls außerdem die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag.
Übersicht zu den ESt-Grenzsteuersätzen 2022:
1) bis (gepl. 10.347 Euro) 9.984 Euro: Grenzsteuersatz 0%
2) über (gepl. 10.347 Euro) 9.984 Euro bis 58.597 Euro: von 14% auf 42% steigender Grenzsteuersatz
3) mehr als 58.597 Euro bis 277.826 Euro: Grenzsteuersatz 42%
4) ab 277.826 Euro: Grenzsteuersatz 45%
Verdoppelung der Einkommensbeträge bei zusammenveranlagten Ehegatten. Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Übersicht zu den ESt-Grenzsteuersätzen 2021:
1) bis 9.744 Euro: Grenzsteuersatz 0%
2) von 9.744 Euro bis 57.918 Euro: von 14% auf 42% steigender Grenzsteuersatz
3) von 57.918 Euro bis 274.613 Euro: Grenzsteuersatz 42%
4) ab 274.613 Euro: Grenzsteuersatz 45%
Verdoppelung der Einkommensbeträge bei zusammenveranlagten Ehegatten. Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Übersicht zu den ESt-Grenzsteuersätzen 2020:
1) bis 9.408 Euro: Grenzsteuersatz 0%
2) von 9.408 Euro bis 57.052 Euro: von 14% auf 42% steigender Grenzsteuersatz
3) von 57.052 Euro bis 270.501 Euro: Grenzsteuersatz 42%
4) ab 270.501 Euro: Grenzsteuersatz 45%
Verdoppelung der Einkommensbeträge bei zusammenveranlagten Ehegatten. Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Auf dieser Seite lassen sich auch für 2022 der Grenzsteuersatz und die Einkommensteuer Berechnen. Ebenso kann der durchschnittliche Steuersatz für einen beliebigen Hinzuverdienst ermittelt werden. Die Grenzsteuersätze werden sowohl auf die Einkomensteuer als auch auf die gesamte Steuerlast (inkl. KiSt. und Solz.) in einer Grenzsteuersatz-Tabelle berechnet. Dabei wird auch die Tarifzone angezeigt. die möglichen Werte sind: (G)rundfreibetrag, (P)rogressivzone, (S)pitzensteuersatz und ((R)eichensteuer. Außerdem werden der Steuersatz für den Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuer sowie der daraus abgeleitete Grenzsteuersatz dargestellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Berechnungsergebnisse erfolgt nicht. Die Grenzsteuersätze lassen sich außerdem in folgender Einkommensteuertabelle sowohl für die Grundtabelle als auch für die Splittingtabelle kostenlos berechnen.
Falls die Auswirkungen einer Gehaltserhöhung auf den Nettolohn berechnet werden sollen, so sind ebenfalls die veränderten Sozialversicherungbeiträge zu berücksichtigen.
Ber Grenzsteuersatz hat den Vorteil gegenüber dem durchschnittlichen Steuersatz, dass er Auskunft über die Besteuerung des Hinzuverdienstes gibt.
Beispiel für 2022: Bis zu einem zu versteuerndem Einkommen von (gepl. 10.347 Euro) 9.984 Euro beträgt die Steuer wegen des Grundfreibetrages 0 Euro. Steigt das zu versteuernde Einkommen um 100 Euro, so beträgt die Steuer 14 Euro. Der durchschnittliche Steuersatz beträgt dann 0,15% (14 Euro / ((gepl. 10.347 Euro) 9.984 Euro+100 Euro) * 100). Nur die Einkommenserhöhung von 100 Euro wird bei diesem Einkommen mit 14 Euro - also 14% (Grenzsteuersatz auf die letzten 100 Euro) - versteuert. Hier besteht also ein großer Unterschied zwischen durchschnittlichem Steuersatz und Grenzsteuersatz.
Falls die Besteuerung eines Hinzuverdienstes beurteilt werden soll, ist bei progressiven Steuersätzen grundsätzlich eher der Grenzsteuersatz hilfreich als der durchschnittliche Steuersatz.