Spitzensteuersätze für 2022, 2023, 2024

Wie hoch ist der Spitzensteuersatz in Deutschland und wer muss ihn ab welchem Einkommen zahlen? Hier lässt sich der Spitzensteuersatz oder Grenzsteuersatz der Einkommensteuer für die Jahre 2022, 2023, 2024 online berechnen.


Spitzensteuersatztabelle berechnen
 
   
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Als Spitzensteuersatz der Einkommensteuer in Deutschland gilt der Steuersatz von 42% in der Proportionalzone I des Einkommentsteuertarifs. Er wird in 2024 bei Alleinstehenden für Einkommen im Bereich von 66.761 Euro bis 277.826 Euro angewendet und betrifft in diesem Jahr geschätzte 2,99 Millionen Steuerpflichtige. Der Höchststeuersatz (Reichensteuer) in der Proportionalzone II des Einkommentsteuertarifs beträgt allerdings 45% (bzw. 47,48% inklusive Solidaritätszuschlag).

Spitzensteuersatz


Grundtabelle 2024
Zu verst.­Eink.Einkom­men­steuerDurch­schn. Steuer­satzGrenz­steuer­satz
12.5001321,06 %15,65 %
20.0001.7598,80 %25,06 %
27.5003.74013,60 %27,77 %
35.0005.92516,93 %30,49 %
42.5008.31419,56 %33,21 %
50.00010.90621,81 %35,93 %
57.50013.70323,83 %38,64 %
65.00016.70325,70 %41,36 %
   

Spitzensteuersatz Einkommensteuer

Beim Spitzensteuersatz sowie dem Höchststeuersatz handelt es sich jeweils um einen Grenz-Steuersatz, also dem Steuersatz, welcher ab einem bestimmten Einkommen auf den letzten hinzuverdienten Euro angewendet wird. Die so genannte Reichensteuer greift in 2024 für Alleinstehende ab einem Einkommen von 277.826 Euro. Für ein Einkommen von beispielsweise 300.000 Euro fallen in 2024 nun aber nicht insgesamt 45% (= 135.000 Euro) Einkommensteuer an. Denn der durchschnittliche Steuersatz liegt wegen der Steuerprogression deutlich darunter.

Der Eingangssteuersatz der Einkommensteuer beträgt 14% und beginnt nach dem Grundfreibetrag. In 2024 liegt dieser Freibetrag bei 11.604 Euro. Bei einem Einkommen von beispielsweise nur einem Euro über dem Grundfreibetrag, läge die Einkommensteuer demnach bei 14 Cent, also nicht bei 14% des gesamten Einkommens (= 1.260,14 Euro). Wegen der Abrundung auf volle Euro, fällt aber erst bei einem Einkommen ab 8 Euro über dem Grundfreibetrag Einkommensteuer in Höhe von 1 Euro an.

Von 14% steigt der Steuersatz dann bis zum Spitzensteuersatz auf 42% kontinuierlich an, und verbleibt dann in dieser 1. Proportionalzone (2024 ab 66.761 Euro) konstant. Der höchste Steuersatz auf die Einkommensteuer in Deutschland kommt erst mit dem Einkommen zur Anwendung, ab welchem die sogenannte Reichensteuer von 45% (2024 ab 277.826 Euro) auf den Hinzuverdienst festgesetzt wird. Die genannten Steuersätze erhöhen sich um den Solidaritätszuschlag (5,5% der ESt.) bzw. bei entsprechender Religionszugehörigkeit um die Kirchensteuer (8% in Bayern und Baden-Württ., sonst 9% der ESt.). Die Einkommensbereiche für die Spitzensteuersätze ändern sich von Steuerjahr zu Steuerjahr und sind weiter unten für die letzten Jahre aufgeführt.

Rechenbeispiel für das Steuerjahr 2022:
Zu versteuerndes Einkommen: 70.000 Euro
Bis Grundfreibetrag 9.984 Euro: ESt: 0 Euro
Progressionszonen I und II (9.985 Euro - 66.761 Euro): ESt: 15.423,00 Euro (32,18 %)
Spitzensteuersatz 66.761 Euro - 70.000 Euro: ESt 4.709 Euro (42%)
Insgesamt: ESt: 20.132,00 Euro, durchschnittlicher Steuersatz 28,76 %


Mit dem Einkommensteuer-Rechner lassen sich die Steuersätze für die Einkommensteuer und die Gesamtsteuerbelastung individuell berechnen. Es werden bei Bedarf auch Einkünfte unter Progressionsvorbehalt berücksichtigt, welche die Steuersätze ändern können. Zudem kann eine Spitzensteuersatz-Tabelle erstellt werden. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Ergebnisse erfolgt nicht.

Alternativ zu dem Steuerrechner auf dieser Seite können die individuellen Spitzensteuersätze als Grenzsteuersätze in Einkommensteuertabellen aufgelistet werden. Verheiratete können hierzu diese kostenlose Splittingtabelle nutzen, während Alleinstehende als Steuertabelle online die Grundtabelle verwenden können.

Spitzensteuersatz

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Spitzensteuersätze in anderen Steuerarten

Die Lohnsteuer ist nur eine andere Form der Einkommensteuer welche vom Arbeitgeber zu entrichten ist. Es gelten daher die entprechenden Spitzensteuersätze der Einkommensteuer.

Für die Steuersätze bei der Gewerbesteuer bei Gewerbetreibenden und Kapitalgesellschaften sind die Gemeinden zuständig, welche die so genannten Gewerbesteuer-Hebesätze festlegen. Diese liegen in der Regel bei ca. 400%, was einem Gewerbesteuersatz von 14% entspricht. Der höchste Hebesatz für die Gewerbesteuer wird im Eifeldorf Dierfeld mit 900 Prozent festgesetzt, was einem Gewerbesteuersatz von 31,5% entspricht. Um die Durchschnittssteuersätze bei der Gewerbesteuer zu ermitteln, müssen eventuelle Freibeträge und die Anrechnung auf die Einkommensteuer bei natürlichen Personen berücksichtigt werden. Zur genauen Berechnung lässt sie hier die Gewerbesteuer Berechnen.

Kapitalgesellschaften zahlen zusätzlich die Körperschaftsteuer von 15% und den Solidaitätzuschlag. Auf der folgenden Seite können Sie hierzu die Körperschaftsteuer Berechnen.

Bei der Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer liegen die Spitzensteuersätze bei 30% in der Steuerklasse 1, bei 43% in der Steuerklasse 2 und 50% in der Steuerklasse 3. Auf der folgenden Seite lässt sich die Erbschaftsteuer Berechnen.

Zu erwähnen sind noch die höchsten Steuersätze bei der Umsatzsteuer (19%) und bei der Grunderwerbsteuer (6,5% in einigen Bundesländern). Hier können Sie die Grunderwerbsteuer Berechnen.



   

Spitzensteuersatz 2024

Der Grundfreibetrag in 2024 liegt bei 11.604 Euro. Der Spitzensteuersatz in diesem Jahr beträgt in der Zone von 66.761 Euro bis 277.826 Euro 42%. Erst ab einem Einkommen in Höhe von 277.826 Euro beträgt der Höchststeuersatz dann 45% für jeden weiteren Euro. Infos über die Spitzensteuersätze finden Sie auch auf der Seite Einkommensteuerrechner.com.de/ Steuersatz.php.


(Grenz-)Steuersätze 2024
Tarifzonen / Grenz­steuersatzGrundtarifSplittingtarif
Existenzminimum 0%Bis 11.604 EuroBis 23.208 Euro
Progressions­zonen
14% - 42%
11.604 Euro - 66.761 Euro23.208 Euro - 133.522 Euro
Spitzen­steuersatz 42%66.761 Euro - 277.826 Euro133.522 Euro - 555.652 Euro
Reichensteuer 45%Ab 277.826 EuroAb 555.652 Euro


   

Spitzensteuersatz 2023

Bis zum Grundfreibetrag von 10.908 Euro fällt in der Regel keine Einkommensteuer an. Danach steigt der Einkommensteuersatz von 14% bis zum Spitzensteuersatz auf 42%. Dieser Steuersatz der ersten Proportionzone liegt in 2023 im Einkommensbereich von 62.809 Euro bis 277.826 Euro und beträgt 42%. Der Steuersatz für die Reichensteuer im Einkommensbereich ab 277.826 Euro beträgt auch in 2023 45%. Zu berücksichtigen sind ebenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Im Falle des Ehegattensplitting verdoppeln sich die Einkommensgrenzen entsprechend.


(Grenz-)Steuersätze 2023
Tarifzonen / Grenz­steuersatzGrundtarifSplittingtarif
Existenzminimum 0%Bis 10.908 EuroBis 21.816 Euro
Progressions­zonen
14% - 42%
10.908 Euro - 62.809 Euro21.816 Euro - 125.618 Euro
Spitzen­steuersatz 42%62.809 Euro - 277.826 Euro125.618 Euro - 555.652 Euro
Reichensteuer 45%Ab 277.826 EuroAb 555.652 Euro


   

Spitzensteuersatz 2022

Der Grundfreibetrag liegt in diesem Jahr bei 10.347 Euro. Danach steigt der Einkommensteuersatz in der Progressionzone bis 58.597 Euro kontinuierlich von 14% bis auf 42%. Der Spitzensteuersatz von 42% findet im Steuerjahr 2022 Anwendung für Einkommen ab 58.597 Euro. Ab einer Einkommenshöhe von 277.826 Euro liegt der Reichensteuersatz bei 45%. Für zusamenveranlagte Ehegatten verdoppeln sich die Einkommensbeträge.


(Grenz-)Steuersätze 2022
Tarifzonen / Grenz­steuersatzGrundtarifSplittingtarif
Existenzminimum 0%Bis 10.347 EuroBis 20.694 Euro
Progressions­zonen
14% - 42%
10.347 Euro - 58.597 Euro20.694 Euro - 117.194 Euro
Spitzen­steuersatz 42%58.597 Euro - 277.826 Euro117.194 Euro - 555.652 Euro
Reichensteuer 45%Ab 277.826 EuroAb 555.652 Euro



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