Wie hoch ist der Reichensteuersatz als Höchststeuersatz in Deutschland für 2023 bzw. 2024 und ab welchem Einkommen wird die Reichensteuer gezahlt?
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Die Reichensteuer in Deutschland bezeichnet den Höchststeuersatz von 45% bei der Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer. welche zum Steuerjahr 2007 eingeführt wurde. Seit 2008 gilt die Reichensteuer auch für Gewinneinkünfte (Gewerbetreibende, Freiberufler, Land- und Forstwirte) im Bereich der Einkommensteuer. Die Reichensteuer stellt keine zusätzliche Steuer dar, sondern steht für den Höchststeuersatz bei der Einkommensteuer.
Die Reichensteuer bzw. der Reichensteuersatz beginnt im Jahr 2024 bei einem zu versteuerndem Einkommen von 277.826 Euro. Für zusammenveranlagte Ehegatten verdoppeln sich die Beträge. Der Höchsteuersatz von 45% bedeutet aber nicht, dass der durchschnittliche Steuersatz für das gesamte Einkommen bei 45% liegt. Vielmehr stellt der Reichensteuersatz einen Grenzsteuersatz dar. So ist unter anderem der Bereich des Einkommens bis zum Grundfreibetrag (11.604 Euro in 2024) zu berücksichtigen, in welchem keine Steuer anfällt. Danach steigt der Einkommensteuersatz in 2024 allmählich von 14% bis zum Steuersatz von 42% für jeden verdienten Euro bis zum Einkommen von 66.761 Euro stetig an. In der 1. Proportionalzone bleibt der Steuersatz danach zunächst konstant bei 42%, bis er ab 277.826 Euro zur Reichensteuer auf 45% steigt. Auch im Einkommensbereich des Höchststeuersatzes sind zusätzlich der Solidaritätszuschlag (5,5% der Einkommensteuer) und gegebenenfalls die Kirchensteuer (8% oder 9% der Einkommensteuer) als Zuschlagsteuern zu berücksichtigen. Die Kirchensteuer ist als Sonderausgabe wieder abugsfähig. Darüber hinaus ist auch ein Kappungsantrag für die KiSt. möglich. Die Grenzsteuersätze im Vergleich zu den durchschnittlichen Steuersätzen lassen sich auf dieser Seite auch für 2020 online nachrechnen. Die Ergebnisse erfolgen ohne Gewähr.
Bitte beachten Sie, dass nicht das gesamte Einkommen mit dem Spitzen- oder Reichensteuersatz zu versteuern ist. Für den Anteil des Einkommens bis zur Höhe des Grundfreibetrags (2024: 11.604 Euro) fällt z.B. in der Regel gar keine Einkommensteuer an. Danach steigt der Steuersatz für jeden hinzuverdienten Euro allmählich vom Eingangssteuersatz in Höhe von 14% bis zum Spitzensteuersatz von 42% an. Auch der Steuersatz von 45% für die Reichensteuer ist nur ein Grenzsteuersatz und bezieht sich lediglich auf die Steuer in dem entsprechenden Einkommensintervall. Der durchschnittliche Steuersatz ist somit immer niedriger.
Spitzensteuersatz und Reichensteuer EinzelveranlagungJahr | Spitzensteuersatz 42% ab | Reichensteuer 45% ab |
---|---|---|
2024 | 66.761 Euro | 277.826 Euro |
2023 | 62.809 Euro | 277.826 Euro |
2022 | 58.597 Euro | 277.826 Euro |
2021 | 57.918 Euro | 274.613 Euro |
Jahr | Spitzensteuersatz 42% ab | Reichensteuer 45% ab |
---|---|---|
2024 | 133.522 Euro | 555.652 Euro |
2023 | 125.618 Euro | 555.652 Euro |
2022 | 117.194 Euro | 555.652 Euro |
2021 | 115.836 Euro | 549.226 Euro |
Um die durchschnittlichen Steuersätze im Bereich der Reichensteuer zu berechnen, kann der Reichensteuer-Rechner oder der Einkommensteuer-Rechner unter Einkommensteuerrechner.com.de verwendet werden. Unter folgendem Link finden Sie interessante Infos zur Reichensteuer bei Wikipedia. Auf der Unterseite Spitzensteuersatz.php wird der Unterschied zum Spitzensteuersatz erläutert. Weitere Infos zu Steuersätzen erhalten Sie hier.