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Kostenloser Online Einkommensteuerrechner

Mit dem kostenlosen Online Einkommensteuerrechner können Sie die Einkommensteuer für die Jahre 2010, 2011, 2012, 2013 oder 2014 berechnen.

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Die Einkommensteuer ist in Deutschland progressiv ausgestaltet. Das bedeutet, dass der Steuersatz mit steigendem Einkommen bis zu einem bestimmten Einkommen zunimmt. Bis zu einem bestimmten Steuerfreibetrag bzw. dem Grundfreibetrag ist der Steuersatz im Regelfall Null, so dass der Einkommensteuerrechner bis zu dieser Grenze die Einkommensteuer mit Null berechnet. Ab diesem Grundfreibetrag steigt der Steuersatz kontinuierlich an. Der Einkommensteuerrechner berücksichtigt auch die sogenannte Reichensteuer.

   Einkommensteuerrecher





Zu versteuerndes Einkommen Euro Steuerjahr
Kirchensteuer als Sonderausgabe berücksichtigen Kirchensteuer %
Veränderung des Einkommens um Euro Zusammenveranlagung




   

Einkommensteuer berechnen

Der Einkommensteuerrechner berechnet neben der Einkommensteuer auch die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag. Der Kirchensteuersatz liegt in Bayern und Baden-Württemberg bei 8 %, in allen anderen Bundesländern bei 9 % bezogen auf die Einkommensteuer. Da die Kirchsensteuer im Jahr der Zahlung wiederum eine abziehbare Sonderausgabe darstellt, können Sie eine Berechnung anstellen, bei welcher die Kirchensteuer vor der Einkommensteuerberechnung vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird.

Oftmals ist es von Interesse, herauszufinden, mit welcher Steuer ein bestimmtes Zusatzeinkommen besteuert wird. Mit dem Einkommensteuerrechner kann daher alternativ ein bestimmter Erhöhungsbetrag eingegeben werden. Der Einkommensteuerrechner berechnet dann die Einkommensteer auch für diesen erhöhten Betrag. Außerdem wird die Steuer und der Steuersatz auf den Differenzbetrag berechnet.

Wenn Sie den Einkommensteuerrechner als nützlich empfinden, würde ich mich über die Weiterempfehlung freuen.    

Haftungsausschluss für den Einkommensteuerrechner

Bitte beachten Sie, dass der Einkommensteuerrechner nur einen groben Überblick über die zu zahlenden Steuern geben soll. Nicht berücksichtigt werden etwa die steuermindernden haushaltsnahen Dienstleistungen, der Progressionsvorbehalt oder die Einkünfte, die der Fünftelregelung unterliegen. Eine Haftung für die Benutzung durch den hier bereitgestellten Einkommensteuerrechner kann auch aus diesem Grund nicht übernommen werden.

Zu den Einkommensteuerrechner.com.de - FAQ
   

Einkommensteuerrechner 2013

Bei der Nutzung einer Steuertabelle sollte darauf geachtet werden, dass für das Jahr 2013 nicht mehr der für 2012 geltende Grundfreibetrag von 8.004 Euro verwendet wird. Die hier vorgenommene Berechnung der Einkommensteuer für das Jahr 2013 berücksichtigt den auf 8.130 Euro angehobenen Steuerfreibetrag. Für 2014 wird der Grundfreibetrag auf 8.354 Euro erhöht. Auch dieser Freibetrag wird in der Berechnung berücksichtigt.






Überblick Einkommensteuerrechner.com.de

1. Einkommensteuer berechnen

2. Haftungsausschluss für den Einkommensteuerrechner


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